Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
gültig ab dem 14.02.2020
Tierarztpraxis Bühner informiert Sie gemäß neuer und aktueller GOT 14.02.2020 über die Gebühren für tierärztlichen Notdienst (Notdienstgebühr, Paragraf 3a GOT).
Wir sind im Notfall 24 Stunden für Sie und Ihr Tier da – in unserer Praxis und mobil vor Ort. Unsere tierärztlichen Leitungen rechnen wir nach geltender Gebührenordnung GOT der Bundestierärztekammer e. V. (BTK) ab.
Zeiten eines Notdienstes
Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020 mit Berechnen von Notdienstgebühren:
- Täglich Nacht (Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag)
von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages, - Freitag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags, - Gesetzliche Feiertage
von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr des jeweiligen Feiertages.
Für die Notdienstzeiten der Tierarztpraxis Bühner gelten demnach folgende Bestimmungen.
Kleintier
Gemäß unserer regulären Kleintiersprechstunde verkürzen wir die Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020 wie folgt:
- Täglich Nacht für Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag
von 18:00 bis 18:30 Uhr des jeweiligen Tages – und von 19:30 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages, - Täglich Nacht für Wochentag Mittwoch
es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020, - Freitag Nacht
von 18:00 bis 18:30 Uhr des Freitags – und von 19:30 bis 11:00 Uhr des folgenden Samstags, - Samstag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
von 12:00 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
Alle übrigen Bestimmungen zu Notdienstzeiten Gesetzliche Feiertage, nach Vereinbarung, etc. der Tierarztpraxis Bühner entsprechen der oben beschriebenen Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020.
Großtier & Nutztier
Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020.
Pferd
Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT 14.02.2020.
Gebühren für tierärztlichen Notdienst
gemäß §3a GOT 14.02.2020
Wir sind verpflichtet Notdienstgebühren, fällig innerhalb von Notdienstzeiten, wie folgt zu berechnen:
- Eine (1) pauschale Notdienstgebühr von 50,- Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten,
- Abrechnung tierärztlicher Leistungen im Notdienst mindestens mit dem 2-fachen Satz der GOT (leistungsbezogen) und maximal mit dem 4-fachen Gebührensatz.
Weiterführende Informationen
Informationen für Patientenbesitzer – Notdienstgebühr in der GOT 14.02.2020
Informationen für Patientenbesitzer
Bundestierärztekammer (BTK) Presseinformation Nr. 2/2020 vom 13. Februar 2020
Presseinformation
Quellen: Bundestierärztekammer (BTK), bundestieraerztekammer.de; Tierärztekammer Nordrhein (TK-NR), tk-nr.de