Tierarztpraxis Bühner • Gebührenordnung für Tierärzte

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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Tierarztpraxis Bühner informiert Sie gemäß der Tierärztegebührenordnung – GOT über Gebühren für tierärztlichen Notdienst (GOT § 4).

Wir sind im Notfall 24 Stunden für Sie und Ihr Tier da – in unserer Praxis und mobil vor Ort. Unsere tierärztlichen Leitungen rechnen wir nach geltender Gebührenordnung GOT der Bundestierärztekammer e. V. (BTK) ab.

Zeiten eines Notdienstes

Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT mit Berechnen von Notdienstgebühren innerhalb der Zeiten:

  • Täglich Nacht (Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag)
    von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages,
  • Freitag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
    von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags,
  • Gesetzliche Feiertage
    von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr des jeweiligen Feiertages.
Es handelt sich nicht um eine Notdienstzeit abends oder am Wochenende innerhalb einer regulären Sprechstunde. Es werden ihnen in diesen Fällen keine Notdienstgebühren berechnet.

Für die Notdienstzeiten der Tierarztpraxis Bühner gelten demnach folgende Bestimmungen.

Kleintier

Gemäß unserer regulären Kleintiersprechstunde verkürzen wir die Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT, und Notdienstgebühren werden berechnet innerhalb der Zeiten:

  • Täglich Nacht für Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag
    von 18:00 bis 18:30 Uhr des jeweiligen Tages – und von 19:30 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages,
  • Täglich Nacht für Wochentag Mittwoch
    es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT,
  • Freitag Nacht
    von 18:00 bis 18:30 Uhr des Freitags – und von 19:30 bis 11:00 Uhr des folgenden Samstags,
  • Samstag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
    von 12:00 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags.

Alle übrigen Bestimmungen zu Notdienstzeiten Gesetzliche Feiertage, nach Vereinbarung, etc. der Tierarztpraxis Bühner entsprechen der oben beschriebenen Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.

Großtier & Nutztier

Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.

Pferd

Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.

Gebühren für tierärztlichen Notdienst

gemäß GOT § 4
Wir sind verpflichtet Notdienstgebühren, fällig innerhalb von Notdienstzeiten, wie folgt zu berechnen:

  • Eine (1) pauschale Notdienstgebühr von 50,- Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten,
  • Abrechnung tierärztlicher Leistungen im Notdienst mindestens mit dem 2-fachen Satz der GOT (leistungsbezogen) und maximal mit dem 4-fachen Gebührensatz.

Weiterführende Informationen

Informationen für Patientenbesitzerinnen und Patientenbesitzer Quelle: BTK*
Informationen für Patientenbesitzer:innen

Gesetzestext der Tierärztegebührenordnung – GOT und Gebührenverzeichnis für tierärzliche Leistungen Quelle: Bundesministerium der Justiz
Tierärztegebührenordnung – GOT

*Quellen: Bundestierärztekammer (BTK), bundestieraerztekammer.de; Tierärztekammer Nordrhein (TK-NR), tk-nr.de

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