Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Tierarztpraxis Bühner informiert Sie gemäß der Tierärztegebührenordnung – GOT über Gebühren für tierärztlichen Notdienst (GOT § 4).
Wir sind im Notfall 24 Stunden für Sie und Ihr Tier da – in unserer Praxis und mobil vor Ort. Unsere tierärztlichen Leitungen rechnen wir nach geltender Gebührenordnung GOT der Bundestierärztekammer e. V. (BTK) ab.
Zeiten eines Notdienstes
Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT mit Berechnen von Notdienstgebühren innerhalb der Zeiten:
- Täglich Nacht (Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag)
von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages, - Freitag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags, - Gesetzliche Feiertage
von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr des jeweiligen Feiertages.
Für die Notdienstzeiten der Tierarztpraxis Bühner gelten demnach folgende Bestimmungen.
Kleintier
Gemäß unserer regulären Kleintiersprechstunde verkürzen wir die Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT, und Notdienstgebühren werden berechnet innerhalb der Zeiten:
- Täglich Nacht für Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag
von 18:00 bis 18:30 Uhr des jeweiligen Tages – und von 19:30 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages, - Täglich Nacht für Wochentag Mittwoch
es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT, - Freitag Nacht
von 18:00 bis 18:30 Uhr des Freitags – und von 19:30 bis 11:00 Uhr des folgenden Samstags, - Samstag und Wochenende (Samstag, Sonntag)
von 12:00 bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
Alle übrigen Bestimmungen zu Notdienstzeiten Gesetzliche Feiertage, nach Vereinbarung, etc. der Tierarztpraxis Bühner entsprechen der oben beschriebenen Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.
Großtier & Nutztier
Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.
Pferd
Es gelten die oben beschriebene Generelle Regelung der Notdienstzeiten gemäß GOT.
Gebühren für tierärztlichen Notdienst
gemäß GOT § 4
Wir sind verpflichtet Notdienstgebühren, fällig innerhalb von Notdienstzeiten, wie folgt zu berechnen:
- Eine (1) pauschale Notdienstgebühr von 50,- Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten,
- Abrechnung tierärztlicher Leistungen im Notdienst mindestens mit dem 2-fachen Satz der GOT (leistungsbezogen) und maximal mit dem 4-fachen Gebührensatz.
Weiterführende Informationen
Informationen für Patientenbesitzerinnen und Patientenbesitzer Quelle: BTK*
Informationen für Patientenbesitzer:innen
Gesetzestext der Tierärztegebührenordnung – GOT und Gebührenverzeichnis für tierärzliche Leistungen Quelle: Bundesministerium der Justiz
Tierärztegebührenordnung – GOT
*Quellen: Bundestierärztekammer (BTK), bundestieraerztekammer.de; Tierärztekammer Nordrhein (TK-NR), tk-nr.de